Raute

Bußgeldkatalog; sonstige Strafen im Straßenverkehr

Raute
  • Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte  40,- EUR; 1 Punkt
  • Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt
  • Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung 40 EUR, 1 Punkt
  • Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR
  • Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen  50,- EUR; 1 Punkt
  • Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR

  • Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75 Euro; 3 Punkte

  • Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20 Euro, bei Behinderung 40 Euro, 1 Punkt
  • Vorgeschriebenen  Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt  40,- EUR
  • Als Kfz-Führer Kind ohne jegliche Sicherung befördert: bei einem Kind 40 Euro, 1 Punkt, bei mehreren Kindern 50 Euro, 1 Punkt
  • Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt bei einem Kind  30,- EUR; bei mehreren Kindern  35,- EUR
  • (Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt  20,- EUR
  • Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren  30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
  • Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren  30,- EUR
  • Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt  10,- EUR
  • Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen  20,- EUR
  • Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet  50,- EUR, 3 Punkte
  • Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren  40,- EUR, 3 Punkte
  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
    in einer Ein- oder Ausfahrt  50,- EUR, 4 Punkte
    auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen  100,- EUR, 4 Punkte
    auf der durchgehenden Fahrbahn  150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt  40,- EUR, 2 Punkte
  • Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt  50,- EUR, 2 Punkte
  • Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt  50,- EUR, 3 Punkte
  • Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt  50,- EUR, 1 Punkt
  • Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren 10 Euro, Wenden im Tunnel 40 Euro, 1 Punkt, In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten: 20 Euro; geparkt: 25 Euro
  • An der Schranke nicht gehalten 150 Euro, 1 Monat Fahrverbot
  • Eine geschlossene Schrankte umfahren 450 Euro, 3 Monate Fahrverbot
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