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- Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt
- Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt
- Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung 40 EUR, 1 Punkt
- Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR
- Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt
- Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR
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Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75 Euro; 3 Punkte
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Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20 Euro, bei Behinderung 40 Euro, 1 Punkt
- Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 40,- EUR
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Als Kfz-Führer Kind ohne jegliche Sicherung befördert: bei einem Kind 40 Euro, 1 Punkt, bei mehreren Kindern 50 Euro, 1 Punkt
- Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt bei einem Kind 30,- EUR; bei mehreren Kindern 35,- EUR
- (Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR
- Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
- Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR
- Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR
- Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
- Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte
- Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte
auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte
- Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte
- Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte
- Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt
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Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren 10 Euro, Wenden im Tunnel 40 Euro, 1 Punkt, In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten: 20 Euro; geparkt: 25 Euro
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An der Schranke nicht gehalten 150 Euro, 1 Monat Fahrverbot
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Eine geschlossene Schrankte umfahren 450 Euro, 3 Monate Fahrverbot
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