Verkehrsrecht
Raute

Bußgeldkatalog; Parken

Raute

Parken:
Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot...
10 EUR
bei Behinderung 15 EUR
Halten in "zweiter Reihe"
15 EUR
bei Behinderung 20 EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot...
15 EUR
bei Behinderung 25 EUR
... länger als eine Stunde
25 EUR
bei Behinderung 35 EUR
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken
40 EUR
1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt
35 EUR
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt
20 EUR
Parken in "zweiter Reihe" 
20 EUR
bei Behinderung 25 EUR
... länger als 15 Minuten 
30 EUR
bei Behinderung 35 EUR
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 
10 EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 
10 EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt
5 EUR
bis 30 Minuten
5 EUR
bis zu einer Stunde
10 EUR
bis zu zwei Stunden
15 EUR
bis zu drei Stunden
20 EUR
länger als drei Stunden
25 EUR
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