Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot...
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10 EUR
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bei Behinderung 15 EUR
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Halten in "zweiter Reihe"
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15 EUR
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bei Behinderung 20 EUR
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Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot...
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15 EUR
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bei Behinderung 25 EUR
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... länger als eine Stunde
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25 EUR
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bei Behinderung 35 EUR
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Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken
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40 EUR
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1 Punkt |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt
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35 EUR
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Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt
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20 EUR
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Parken in "zweiter Reihe"
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20 EUR
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bei Behinderung 25 EUR |
... länger als 15 Minuten
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30 EUR
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bei Behinderung 35 EUR
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Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet
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10 EUR
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Nicht platzsparend gehalten oder geparkt
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10 EUR
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