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Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
Ab 0,3 bis unter 0,5 Promille
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nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.
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ab 0,5 Promille
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250 EUR
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4 Punkte
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1 Monat Fahrverbot (seit 1.4.2001)
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bei Eintragung von bereits einer Entscheidung
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500 EUR
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4 Punkte
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3 Monate Fahrverbot
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bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen
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750 EUR
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4 Punkte
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3 Monate Fahrverbot
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ab 1,1 Promille
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Geldstrafe oder Freiheitsentzug
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7 Punkte
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6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
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Ersttäter / Entzug der Fahrerlaubnis:
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zwei Netto-Monatslöhne
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Sperrfrist von 6 - 12 Monaten
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Für Fahrer, die jünger als 21 und / oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 125 Eruo und 2 Punkten geahndet.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Autoführerschein weg. Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.
Berauschende Mittel,
unabhängig von der konsumierten Menge! Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy. Selbst Cannabis-Konsum außerhalb des Straßenverkehrs (ohne das Führen oder Besitzen eines Autos) kann dazu führen, dass man noch nach einigen Monaten zur Beibringung eines Gutachtens über den eigenen Drogenkonsum verpflichtet wird und dass der Führerschein anschließend entzogen wird.
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250 EUR
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4 Punkte
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1 Monat Fahrverbot
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bei Eintragung von bereits einer Entscheidung
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500 EUR
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4 Punkte
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3 Monate Fahrverbot
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bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen
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750 EUR
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4 Punkte
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3 Monate Fahrverbot
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auf dem Fahrrad ist ab 1,6 Promille
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Führerscheinentzug.Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird fällig.
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auf dem Fahrrad ab 0,3 Promille
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Mit Unfallbeteiligung: Führerscheinentzug
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Achtung:
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßigen Konsum anzeigt. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU
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