|
Den Güterstand (z. B. Gütertrennung, siehe auch unter Familienrecht) , nachehelicher Unterhalt (sowie auch Verzicht), Getrenntlebensunterhaltshöhe, Kindesunterhalt. Des Weiteren die Zuweisung von Immobilien, ggf. mit Freihaltungsvereinbarungen gegenüber den finanzierenden Banken. Der Hausrat wird überlicherweise nicht in einem Ehevertrag geregelt.
|
|
|